Politik
Seit der Verfassung von 1919 ist Finnland eine Republik mit parlamentarischer Regierung. Die vollziehende Gewalt liegt beim Präsident und den von ihm ernannten Ministern. Die Gesetzgebung erfolgt durch den Reichstag (eine Kammer). Der Präsident wird für maximal zwei Amtsperioden von je sechs Jahren direkt vom Volk gewählt. Seit dem 1. März 2000 bekleidet die frühere Außenministerin Tarja Halonen als erste Frau das Amt des finnischen Staatspräsidenten.
Das gesetzgebende Organ ist der Reichstag („Eduskunta“), ein Einkammerparlament mit 200 Abgeordneten, die für vier Jahre gewählt werden. Die Regierung in Finnland besteht aus einer Koalition der Finnischen Zentrumspartei, der Nationalen Sammlungspartei, dem Grünen Bund und der Schwedischen Volkspartei. Premierminister ist Matti Vanhanen. 12 der 20 Ministerien werden von Frauen geführt. Aufgrund der hohen Anzahl kleiner Splitterparteien und der Tatsache, dass wichtige Gesetze meist eine Zweidrittelmehrheit benötigen, müssen oft breite Koalitionsregierungen gebildet werden.
1995 wurde Finnland zusammen mit Österreich und Schweden Mitglied der Europäischen Union.